Was Reprisen des Bundesrates mit der Diskontinuität des Bundestages zu tun haben

Vergangenen Freitag tagte der Bundesrat turnusgemäß und befasste sich mit über 80 Tagesordnungspunkten. Darunter: 21 Reprisen.

Was sind eigentlich Reprisen?

Reprisen sind Neueinbringungen von Gesetzentwürfen des Bundesrates in den Bundestag. Und zwar genau solche, die der Bundesrat bereits in einer (oder sogar mehreren) vergangen Wahlperiode als Gesetzentwurf beschlossen und als Initiator in den Bundestag eingebracht hat. Da durch die Diskontinuität zum Ende der letzten Wahlperiode des Bundestages viele Gesetzentwürfe nicht abschließend behandelt wurden, steht es dem Bundesrat frei, seine eigenen Gesetzentwürfe erneut dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Im Bundesrat selbst gibt es als Ewigkeitsorgan keine Diskontinuität.

Der Bundesrat kann eigene Gesetzentwürfe sogar in mehreren Wahlperioden hintereinander in den Bundestag einbringen, wenn dieser sich nicht abschließend mit diesen befasst und beschließt. Ich selbst habe das mehrfach seinerzeit mit dem Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) erlebt. Manch einer mag sich daran auch noch erinnern. Es hat uns alle einige Jahre immer und immer wieder beschäftigt bis zu einem dann endlich finalen Beschluss im Bundestag. War ich froh, als dieses Gesetzgebungsverfahren – mein persönliches „Wahlperiodlich-grüßt-das-Murmeltier“ – endlich abgeschlossen werden konnte!

Und wer kümmert sich drum, welche Gesetzentwürfe wieder in den Bundesrat eingebracht werden? In der Regel das Bundesland, das den Gesetzentwurf ganz ursprünglich auf den Weg gebracht hat.

Rückblick auf die 1056. Sitzung des Bundesrates

Da wir uns gerade mit Reprisen befasst haben: der Bundesrat beschloss die Neueinbringung von folgenden Gesetzentwürfen beim Bundestag:

  • TOP 13: Erstattungbetrag als Geldleistung bei gesetzlicher Unfallversicherung
  • TOP 14: Bagatellgrenze bei Rückabwicklung der Agrarförderung
  • TOP 16: Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
  • TOP 17: Ausweiskontrollen beim Boarding von Flugzeugen
  • TOP 18: Beschleunigte Verwaltungsprozesse bei Asylverfahren
  • TOP 19: Mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von Forschungspersonal
  • TOP 20: Härteres Vorgehen gegen Mietwucher
  • TOP 21: Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge
  • TOP 22: Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche
  • TOP 23: Klarheit im Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
  • TOP 24: Höhere Hürden für Strafverteidigung durch juristische Laien
  • TOP 25: Strafen für bösartige Deepfakes
  • TOP 26: Begrenzte Haftung für Ehrenamtliche im Vereinsrecht
  • TOP 27: Erleichterte audiovisuelle Vernehmungen bei minderjährigen Zeugen
  • TOP 28: Eilmaßnahmen bei Krisenintervention im Maßregelvollzug
  • TOP 29: Herrenlose Konten von Verstorbenen
  • TOP 30: Photovoltaikanlagen in Hochwasserschutzgebieten
  • TOP 32: Solaranlagen in Kleingärten
  • TOP 65: Erweiterung der Strafbarkeit von Kindesentführungen
  • TOP 67: Begrenzte Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
  • TOP 76: Bessere Kooperation im Kinderschutz
Ein sehr bunter Blumenstrauß! Ob und wann sich der Bundestag mit diesen Vorlagen befasst, ist allerdings offen. Es gibt hierzu keine Pflicht des Bundestages und keine einzuhaltenden Fristen.
Aber es gab noch viel mehr:
  • Antrittsrede von Bundeskanzler Merz: Hier geht’s zum Video in der Mediathek
  • 13 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages wurden von Bundesrat bestätigt bzw. kein Einspruch erhoben, sie können nun verkündet werden und in Kraft treten. Dazu gehören das Investitionssofortprogramm, die Aussetzung des Familiennachzugs und die Verlängerung der Mietpreisbremse
  • Der Bundesrat fasste zudem mehrere Entschließungen, u.a. zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung als auch zum Online-Einkauf.
  • Zu mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung – u.a. zum Bundeshaushalt 2025, der geplanten Verteilung des Sondervermögens der Länder sowie Plänen für einen beschleunigten Wohnungsbau – bezog der Bundesrat Stellung. Hier ist es jetzt an der Bundesregierung, hierzu jeweils eine Gegenäußerung zu beschließen und beides dann an den Bundestag weiterzuleiten.
  • Die Länder positionierten sich auch zu mehreren Vorhaben der EU-Kommission. Sie gaben beispielsweise eine Stellungnahme zur Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten ab.
  • Für einige Unternehmen wiederum wichtig: Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zum Umgang mit Gewerbeabfall (Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen) wurde von der Tagesordnung abgesetzt

 

 

Foto: Screenshot der Übertragung der Antrittsrede von BK Merz auf bundesrat.de