Erster Wahlgang: Friedrich Merz wurde nicht gewählt. Ihm fehlten 6 Stimmen.
Konkret:
– 316 Stimmen nötig
– CDU/CSU und SPD verfügen über 328 Mandate
– 621 Stimmen wurden abgegeben
– Ja: 310
– Nein: 307
– Enthaltungen: 3
– Ungültig: 1
Aktuelle Debatte außerhalb des Plenarsaals: Zustimmungen zur Fristverkürzung, damit heute (oder morgen) zweiter Wahlgang durchgeführt werden kann.
Hintergrund: Im ersten Wahlgang wurde über einen Wahlvorschlag des Bundespräsidenten abgestimmt. Für einen zweiten Wahlgang könnte der Wahlvorschlag aus der Mitte des Bundestags kommen. Hierfür gilt eine Frist von 48 Stunden. Wenn sich die Fraktionen auf einen Fristverzicht einigen, könnte der zweite Wahlgang am Mittwoch stattfinden. Der reguläre Termin mit Fristwahrung wäre am Freitag.
Das sagt das Grundgesetz für die Kanzlerwahl dazu (Art. 63): „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Und die Geschäftsordnung des Bundestages (§ 4 S. 2): „Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen.“

