Steuerliches Investitionssofortprogramm ist großteils in Kraft

Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist am Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden:

👉 Die darin enthaltenen Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftssteuergesetz sind bereits in Kraft

Das bedeutet laut BMF:

1. Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent

📍 Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent

📍 Gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.

2. Schrittweise Absenkung der Unternehmensteuerbelastung

📍 Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 um jährlich einen Prozentpunkt – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent

📍 Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen beträgt damit ab dem Jahr 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent

📍 Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes ab dem Jahr 2028 auf 25 Prozent für Personenunternehmer

3. Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen

📍 Degressive Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge

📍 Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung: 75 Prozent

📍 Abschreibungszeitraum: 6 Jahre

📍 Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro

⏳ Die Änderungen des Forschungszulagengesetzes treten erst am 1. Januar 2026 in Kraft.

Laut BMF bedeutet dies:

📍 Anhebung des Höchstbetrages der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro

📍 Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und Betriebskosten in Form einer Pauschale

📍 Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 auf 100 Euro