Letzte Woche erst legte das BMAS seinen Referentenentwurf zur Änderung des LkSG vor, gestern beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf – textlich unverändert. Betroffene Unternehmen bleibt jetzt nur die Hoffnung, dass im Gesetzgebungsverfahren weitere Änderungen ergänzende Entlastungen bringen.
Der Koalitionsvertrag versprach:
Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.
Der Koalitionsausschuss bestätigte dies im Sofortprogramm vom 28.05.2025:
Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes.
Und dann…. ja dann kam der Kabinettsbeschluss und eine PM des federführenden BMAS:
Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten. (…) Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist.
Dass das BMAS keinen Wert auf die Meinung der Verbände und interessierten, d.h. betroffenen Kreise legte, konnte man schon ahnen aúfgrund der eintägigen Frist zur Stellungnahme. Dennoch haben mehrere Verbände Stellungnahmen abgegeben – und zwangsweise wegen der kurzen Frist darauf hingewiesen, dass vertiefte Anmerkungen erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahren erfolgen können. Sie alle sind auf der Website des BMAS eingestellt:
- 29.08.2025: BDA [PDF, 152KB]
- 29.08.2025: BDI [PDF, 180KB]
- 29.08.2025: BDEW [PDF, 289KB]
- 29.08.2025: BDSI [PDF, 200KB]
- 29.08.2025: BGA [PDF, 84KB]
- 29.08.2025: BNW [PDF, 236KB]
- 29.08.2025: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [PDF, 179KB]
- 29.08.2025: CorA [PDF, 130KB]
- 29.08.2025: DIMR [PDF, 277KB]
- 29.08.2025: ECCHR [PDF, 491KB]
- 29.08.2025: econsense [PDF, 182KB]
- 29.08.2025: Germanwatch [PDF, 449KB]
- 29.08.2025: Gesamtmetall [PDF, 109KB]
- 29.08.2025: Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik [PDF, 234KB]
- 29.08.2025: HDE [PDF, 160KB]
- 29.08.2025: Initiative Lieferkettengesetz [PDF, 126KB]
- 29.08.2025: Mittelstandsverbund [PDF, 177KB]
- 29.08.2025: Stadtwerke München [PDF, 560KB]
- 29.08.2025: VCI [PDF, 158KB]
- 29.08.2025: VDA [PDF, 116KB]
- 29.08.2025: VDMA [PDF, 161KB]
- 29.08.2025: VKU [PDF, 819KB]
- 29.08.2025: WV Metalle [PDF, 150KB]
- 29.08.2025: ZDH [PDF, 166KB]
- 29.08.2025: ZVO [PDF, 105KB]
Trotz der kurzen Stellungnahmefrist gab es einige weitergehende Änderungs- und Entlastungsvorschläge von Verbänden. Vor allem die klarstellende Anpassung der BAFA-Kommunikation wurde von mehreren Verbänden nachdrücklich gefordert. Daneben wurde unter anderem angeregt:
- Verzicht auf jährliche Risikoanalyse und Wirksamkeitskontrollen, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 5, § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG
- Ausnahme hinsichtlich der Risikoanalyse gem. § 5 Abs. 1 LkSG für den eigenen Geschäftsbereich
- Änderung der Definition des Begriffs „Risiko“ in § 5 Abs. 1 LkSG
- Klarheit bzgl. des Begriffes „schwerer Verstoß“
- abgestufte Sanktionen nach Unternehmensgröße und Risiko
- Entwicklung standardisierter, schlanker Dokumentationsmuster für KMU (da Dokumentationspflicht bestehen bleiben soll)
- Abstellen auf die Schwere der Menschenrechtsverletzung, nicht auf die Schwere der Pflichtverletzung beim Sanktions- und Bußgeldkatalog
Wenn Sie weitere Ideen & Vorschläge zur Entlastung haben – lassen Sie uns sprechen!
Der Regierungsentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
In der Angabe zum Exekutiven Fußabdruck legte das BMAS auch offen, dass die Anmerkungen aus den Stellungnahmen unberücksichtigt blieben:
III.
Exekutiver Fußabdruck
Es haben keine Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie keine beauftragten Dritten wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.
Und das BMAS schreibt sich die geplante Entlastung der Wirtschaft i. H. v. 4,1 Mio EUR (Berechnungen BMAS, werden von Verbänden mE zu Recht angezweifelt) bereits aufs „Bürokratiekonto“ gut:
Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt eine Einsparung in Höhe von 4 138 000 Euro, welches dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Kompensation im Rahmen seiner Ressortbilanz zur Verfügung steht.
Eine kompakte Zusammenfassung der Entwicklungen finden Sie hier im LkSG-Monitor:
2025-09-04 LkSG-Monitor

