Weder in Brüssel noch in Berlin ist es ruhig in der Product-Compliance! Letzte Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des BMAS zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weitere produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Regierungsentwurf wurde anschließend als besonders eilbedürftig in den Bundesrat eingebracht.
Den Stand des Gesetzgebungsverfahren habe ich in einem Chart dargestellt:
2025-10-15 PolitikMonitor Produktsicherheitsgesetz
Warum ist dieses Gesetzgebungsverfahren besonders eilbedürftig und was bedeutet diese Einstufung?
Das Produktsicherheitsgesetz soll durch den Gesetzentwurf so angepasst werden, dass die Durchführungsbestimmungen der EU-Verordnung 2023/988 im nationalen Produktsicherheitsgesetz enthalten sind. Da die Verordnung aber bereits am 13. Dezember 2024 (also kurz nach Bruch der Ampelkoalition) in Kraft trat, ist die Einstufung als besonders eilbedürftig nachvollziehbar und sinnvoll.
Diese Einstufung hat nach unserem Grundgesetz vor allem eine Bedeutung: Die Bundesregierung muss ihre Gesetzentwürfe immer zunächst dem Bundesrat vorlegen, damit dieser eine Stellungnahme abgeben und die Bundesregierung hierauf reagieren kann (sog. Gegenäußerung). Die Grundidee dabei ist, dass der Bundestag und seine Abgeordneten sich erst dann mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen sollen, wenn sie auch von der Position der Bundesländer und der Antwort der Bundesregierung hierauf Kenntnis nehmen können. Bei besonders eilbedürftigen Verfahren kann die Bundesregierung eine Ausnahme davon machen und ihren Gesetzentwurf schon vor einer Stellungnahme des Bundesrates in den Bundestag einbringen. So können die Beratungen im Bundestag schon mal beginnen und es kann faktisch parallel gearbeitet werden.
Es ist demnach davon auszugehen, dass auch der Bundestag sich asap mit dem Regierungsentwurf befassen wird und es auch dort dann sehr schnell gehen wird.
Zu den Inhalten sowie einer politischen Bewertung unterstütze ich gern individuell.
Hier geht es zum Gesetzentwurf:


