Bundestag & Bundesrat
In Bundestag und Bundesrat fanden keine Sitzungen statt, es wurde „nur“ intern gearbeitet. Im Bundestag wurde fleißig die Sitzungswoche in der kommenden Woche vorbereitet. Zum Terminausblick am Montag mehr in diesem Blog.
Bundesregierung
Das Bundeskabinett tagte unter Leitung von Bundesfinanzminister Klingbeil.
Unter anderem beschloss das Kabinett den von Bundesbauministerin Hubertz vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, in den Medien platziert als „Bau-Turbo„.
Mit diesem soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden:
„In den ersten 100 Tagen werden wir einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. (Z. 713-717)“
Der Entwurf enthält einige Gesetzesänderungen, u.a.
- Städte und Gemeinden können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten.
- Städte und Gemeinden können von bestehenden Bebauungsplänen abweichen. Die Abweichung von Bauleitplänen soll nur dann möglich sein, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch soll von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden können, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.
- Über eine Sonderregelung soll es möglich machen, schneller neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen.
- Genehmigungsverfahren sollen von Städten und Gemeinden gestrafft werden können.
- Es werden bisher befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen.
- Regelungen gegen die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen sollen verlängert gelten – statt bisher bis Ende 2025 nun bis Ende 2030.
ACHTUNG: der neue § 246a BauGB – Sonderregelungen für den Wohnungsbau – soll nur bis 31. Dezember 2030 gelten.
Wie geht es mit dem Gesetzentwurf weiter?
Der Regierungsentwurf wird nun im ersten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet, bevor er anschließend dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Gesetzentwurf unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Hier können Sie den Gesetzentwurf herunterladen:
Darüber hinaus verabschiedete das Bundeskabinett auch
- Änderungen des Waffengesetzes und Sprengstoffgesetzes, um u.a. auf die technischen Weiterentwicklung von Druckluftwaffen zu reagieren
- eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Investitionssofortprogramm-GE von BM Klingbeil
- den Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542
Ministerpräsidentenkonferenz
Als besonderer Termin dieser Woche sei die „MPK“ erwähnt – die Ministerpräsidentenkonferenz. In diesem Format treffen sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer mit dem Bundeskanzler und sprechen über aktuelle Themen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer und der Bundeskanzler fassten am 18. Juni 2025 mehrere Beschlüsse:
Steuerliches Investitionssofortprogramm und verlässliche Finanzpartnerschaft von Bund und Ländern
Durch das von Bundesfinanzminister Klingbeil vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland rechnen die Bundesländer für sich und ihre Kommunen mit Mindereinnahmen von mehr als 30 Mrd Euro. Darauf hatten sie auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf in der letzten Bundesratssitzung hingewiesen. Bund und Länder einigten sich nun drauf, dass der Bund sowohl Länder als auch Kommunen kurzfristig durch befristete und unmittelbare Kompensationsmaßnahmen entlasten wird, die Modalitäten werden zügig vereinbart werden; hierfür wird eine bereits eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe kurzfristig einen Vorschlag entwickeln.
Zudem soll der im Koalitionsvertrag niedergelegte „Grundsatz der Veranlassungskonnexität“ mit Leben gefüllt werden. Hierzu wird eine andere Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis spätestens zur MPK im Dezember 2025 einen Vorschlag vorlegen.
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren benötigt. Es sollen keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen.
Bund und Länder sind sich darin einig, dass der Bund mit den 400 Milliarden Euro des Sondervermögens, die auf ihn entfallen, auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern wird.
Der Bund wird die Länder und Kommunen an der Kommission zu einer effizienten Sozialstaatsreform zur Modernisierung und Entbürokratisierung beteiligen.
Hier können Sie das gesamte Papier herunterladen:

Strategisches Zusammenwirken von Bund und Ländern für einen modernen Staat
Bund und Länder bekräftigten den Willen, „mit aller Kraft die staatliche Organisation und öffentliche Verwaltung Deutschlands grundlegend und übergreifend zu erneuern. Sie erkannten an, dass es neben dem Modernisierungsengagement auf jeder föderalen Ebene auch eines gemeinsam abgestimmten Vorgehens bedarf.
Wesentliche Ziele seien:
- Verschlankung komplexer staatlicher Entscheidungsstrukturen
- Bündelung beziehungsweise Zentralisierung von Aufgaben und von digitaler Infrastruktur
- Ende-zu-Ende-Digitalisierung nach dem Digital-Only-Prinzip
- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
- spürbaren Bürokratierückbau
- Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung
Parallel zu den laufenden Aktivitäten von Bund und Ländern wird eine gemeinsame Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung bis zur nächsten Sitzung im Dezember 2025 erarbeitet.
Des Weiteren verabschiedeten Bundeskanzler Merz und die Länderchef:innen einen Beschluss zur Haushalts- und Kohäsionspolitik der EU nach 2027.
Weiterer Beschlüsse gab es u.a. zu
- Energiepreisen und Energieversorgungssicherheit
- Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und zum Erreichen der Klimaneutralität sowie struktureller Verschuldungsspielraum der Länder
Wenn Sie zu diesen Themen vertiefende Informationen suchen, schreiben Sie mir gern eine Mail.

