Europäische Vorgaben haben es so an sich, dass sie zumeist nationale Gesetzgebung nach sich ziehen.
Das gilt auch für die EUDR – die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte. Diese Verordnung geisterte kürzlich durch die Tagespresse, weil durch sie ggf. Kaffee, Tee, Kakao und andere Produkte deutlich teurer werden.
Verschiebung der EUDR: noch offen
Fachleute und Betroffene stießen am 23.09.2025 auf andere News: Die EU-Kommission möchte die Verordnung erneut um ein Jahr verschieben – also auf Ende 2026. Als Grund führt sie an, dass es aktuell Probleme mit dem diesbezüglichen IT-System der Kommission gibt. Denn: Um die EUDR-Berichtspflichten zu erfüllen, sollen betroffene Unternehmen ein IT-System nutzen, das die EU-Kommission entwickelt und verwaltet.
ACHTUNG: Die Verschiebung ist bisher nicht beschlossene Sache – Rat und Parlament müssen noch zustimmen.
Null-Risiko-Variante: Gespräche laufen
Außerdem macht sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einführung einer sog. „Null-Risiko-Variante“ in der EUDR stark. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Diese Variante soll vereinfachte Informationsanforderungen für Produkte aus Ländern mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wertschöpfungskette innerhalb der EU ermöglichen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat einen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung einer solchen Variante entwickelt. Dieser wird derzeit mit den anderen beteiligten Bundesministerien innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Nationale Umsetzung: muss dennoch sein
Trotz der anhaltenden Debatten und Änderungsbemühungen an der EUDR selbst läuft für die nationalen Gesetzgeber die Umsetzungsuhr. Auch in Deutschland arbeitet das federführenden BMLEH bereits am Umsetzungs- bzw. Durchführungsgesetz. Nach Auskunft des BMLEH von Mitte September 2025 läuft aktuell die Hausabstimmung.
Das BMLEH weist darauf hin, auch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigen zu wollen. Ziel der Bundesregierung sei eine bürokratiearme nationale Durchführung der EUDR, ohne nachteilige Folgen für die Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mein Appell
Bitte kommt zügig zu bürokratiearmen Entscheidungen, sowohl in Brüssel als auch Berlin. Die betroffenen Unternehmen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit!
2025-09-30 PolitikMonitor EUDR Umsetzung

