Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober auf Antrag des Landes Baden-Württemberg eine Entschließung gefasst, in der er sich dafür ausspricht, dass die die sogenannte KI-Verordnung grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene vollzogen werden soll.
Begründung des Bundesrates
In seiner Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass es sinnvoll sei, die „fortschreitende Aufteilung der Zuständigkeiten mit verschiedenen Ansprechpartnern für die Überwachung rechtlicher Vorgaben im Bereich Produktsicherheit zu reduzieren“.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der KI-VO spricht er mehrere Aspekte ab, die „gegen die weitere Zersplitterung des Vollzugs hinsichtlih der KI in Produkten über verschiedene Ebenen und in allen Ländern sprechen“, u.a.
- Erforderlichkeit von „sehr spezifischem und rarem Fachpersonal“
- Konkurrenz zur Wirtschaft bei der notwendigen Gewinnung von Fachpersonal für die Marktüberwachung
- Erhöhung der Zahl der Ansprechpartner für Wirtschaftakteure
- hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Länder des in der KI-VO geforderten Nachweis der fachlichen Kompetenz von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden nicht erbringen werden können
- Neue Überwachungsaufgaben für die Länder, u.a. in Bezug ein die Einhaltung von Grundrechten
Forderungen des Bundesrates an die Bundesregierung
Auf Basis dieser Begründung, die eine dezidierte Auseinandersetzung mit den Plänen der Bundesregierung zur Umsetzung der KI-VO (derzeit noch Referentenentwurf) erkennen lässt, spricht der Bundesrat zwei Aufforderungen an die Bundesregierung aus:
Wahrnehmung des „Vollzug(s) der Verordnung (EU) 2024/1689 (Verordnung über künstliche Intelligenz) auch hinsichtlich der Marktüberwachung für die in Produkten und Medizinprodukten gemäß Anhang I Abschnitt A der Verordnung über künstliche Intelligenz enthaltenen KI-Komponenten auf Bundesebene
Einsetzen für eine Zentralisierung auf Ebene der EU „im Rahmen zukünftiger Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens“.
#PolitikErklärt
Zur grundsätzlichen Bedeutung und Folgen einer Bundesratsentschließung habe ich einen Post in der Reihe #PolitikErklärt geschrieben.
In diesem Fall ist diese Entschließung deshalb so beachtlich, da der Bundesrat sich sehr frühzeitig in einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren positioniert. Obwohl der Umsetzungsgesetzentwurf noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen wurde, zeigt der Bundesrat schon jetzt auf, dass er mit der aktuellen Fassung – dem Referentenentwurf – nicht einverstanden ist und grundlegende Änderungen wünscht. Er äußert sich mit dieser Entschließung öffentlich im Rahmen der vom BMDS am 12. September 2025 angestoßenen Länder- und Verbändeanhörungen.
Dies ist ein Vorgang, wie er nicht häufig geschieht und ist nicht nur bezogen auf die Umsetzung der KI-VO, sondern ganz grundlegend ein beachtlicher und zu beobachtender Vorgang.
Download
Hier können Sie die Entschließung im Wortlaut einsehen und herunterladen:


