Aus dem Wortlaut der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.09.2025:
Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen.
Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.
Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA wird Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür muss besonders dargelegt werden.
UND ACHTUNG:
In einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD ersetzt werden.
Für alle, die den Wortlaut des Koalitionsvertrages wörtlich ausgelegt haben, herrscht nun Klarheit: Das LkSG wird nicht abgeschafft, sondern ersetzt.
Zum Nachlesen die Pressemitteilung komplett.

