Darf ich vorstellen: die ständigen Ausschüsse des 21. Deutschen Bundestages!
24 Ausschüsse sind es final geworden. Sobald der unten angefügte Antrag der Regierungsfraktionen diese Woche mehrheitlich im Plenum angenommen wurde, werden die Ausschüsse offiziell eingerichtet.
Dann wählen deren Mitglieder (die von ihren Fraktionen bestimmt werden) die jeweiligen Vorsitzenden und deren Stellvertreter:innen und die Facharbeit kann und wird in den Ausschüssen faktisch losgehen.
Warum sind es eigentlich 24 Ausschüsse, wenn die Bundesregierung „nur“ 17 Bundesministerien hat und die Ausschüsse eigentlich das Spiegelbild der Ministerien sind?
Zum einen gibt es Ausschüsse, die der Bundestag immer hat. Dies gilt z.B. für den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Petitionsausschuss.
Zum anderen gibt es Ministerien, die von zwei Ausschüssen gespiegelt werden, so z.B. das Finanzministerium und der Finanz- sowie der Haushaltsausschuss.
Die Mitgliederstärke der Ausschüsse ist sehr unterschiedlich und reicht von 14 Mitgliedern (Wahlprüfungsausschuss sowie Sport & Ehrenamt) bis hin zu 42 Mitgliedern (Auswärtiger, Innen, Finanzen, Haushalt, W&E sowie A&S).
Für alle Jurist:innen und rechtspolitisch Interessierte:
Auch der Rechtsausschuss ist diese Wahlperiode recht groß besetzt: 38 Mitglieder!
Aber Achtung: In dieser Wahlperiode ist wieder Verbraucherschutz mit dabei, d. h. die Themenpalette wird wieder größer und v. a. werden auch wieder Nicht-Jurist:innen Mitglieder des Ausschusses sein.
2100150 - Einsetzung der Ausschüsse

