Titel der Verordnungsentwurfs des BMUKN: Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien- Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Der Verordnungsentwurf dient in erster Linie der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht (ODS-Verordnung) führen.
Das soll u. a. geändert werden:
- Streichung nationaler Pflichten zur Rückgewinnung ozonabbauender Stoffe und Dichtheitskontrolle für Erzeugnisse und Einrichtungen mit ozonabbauenden Stoffen (jetzt unionsrechtlich geregelt).
- Streichung nationaler Pflichten zur Aufzeichnung von zurückgenommenen und entsorgten ozonabbauenden Stoffen, da die abfallrechtlichen Pflichten zum Führen von Registern aus Sicht des BMUKN ausreichen.
- Vereinfachung der Vorgaben zum Nachweis der Sachkunde für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen.
Mit dem Verordnungsentwurf wird auch die derzeitige nationale Ausnahme für bestimmte asbesthaltige Erzeugnisse in der Chemikalien-Verbotsverordnung gestrichen, da die unter der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) eingeräumte Möglichkeit derartige nationale Ausnahmen vorzusehen im Juli 2025 ausgelaufen ist.
Nächste Schritte:
- Zustimmung Bundesrat
- Beteiligung des Deutschen Bundestages


