Nationale Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Kommission legt Abschlussbericht vor

Und wieder geht es ums Geld und die Gleichbehandlung: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist von den nationalen Gesetzgebern bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Die Ampelkoalition hatte bereits Vorarbeiten geleistet, sich aber auf keinen Entwurf einigen können. Nun ist es an Bundesministerin Prien – ja das BMBFSFJ ist federführend für diese Umsetzung zuständig – , die europäischen Vorgaben aus dem Jahr 2023 möglichst bürokratiearm und 1:1 in nationales Recht zu überführen.

Im Koalitionsvertrag ist bereits ein grundlegendes Statement zu dieser Umsetzung enthalten (Zeile 3226-3229):

Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 verwirklichen. Dazu werden wir die EU- Transparenzrichtlinie bürokratiearm in nationales Recht umsetzen. Wir werden eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2025 dazu Vorschläge macht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden.

Bundesministerin Prien hatte im Juli 2025 die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission eingesetzt; diese hat Ende Oktober ihren Abschlussbericht überreicht. Dieser wurde wiederum am 7. November 2025 vom BMBFSFJ der Öffentlichkeit vorgestellt.

Fazit vorab

Der Abschlussbericht ist nicht einstimmig beschlossen worden. Vielmehr finden sich an sehr vielen Stellen des Berichts Formulierungen, die deutlich machen, dass die Kommissionsmitglieder sehr unterschiedliche Ansichten vertreten. Dies wird insbesondere zum Ende hin deutlich, da dem Bericht die insgesamt 5 Sondervoten (von 11 Kommissionsmitgliedern insgesamt!) angefügt worden sind. Die Sondervoten stammen von den Vertreter:innen folgender Verbände/Sozialpartner:

  • Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (VdU)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutscher Juristinnenbund (djb)
  • Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Aufgabe der Kommission
  • „Die Kommission hatte die Aufgabe, bis Ende Oktober 2025 Vorschläge zu erarbeiten, wie die Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) möglichst aufwandsarm für die Wirtschaft umgesetzt werden können. Dabei sollen die Vorschläge einerseits nicht hinter den Vorgaben des Unionsrechts zurückbleiben, sollen aber andererseits auch keine überschießende Umsetzung erzwingen (1:1-Umsetzung). Schließlich sollen sie das Ziel der Richtlinie unterstützen, den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern effektiv zu stärken.“
  • „Frau Bundesministerin Prien hat die Kommission beauftragt, zu zwei zentralen Transparenzinstrumenten der Entgelttransparenzrichtlinie – nämlich zur Ausgestaltung der Instrumente „Auskunftsanspruch“ (Art. 7 ETRL) und „Berichtspflicht“ (Art. 9ETRL) – Stellung zu nehmen, und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie bürokratiearm für die Unternehmen und zugleich wirksam für die Beschäftigten gelingen kann.“
Zusammensetzung der Kommission
  • Prof. Dr. Christian Rolfs (Kommissionsvorsitz) – Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich (Kommissionsvorsitz) – Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität Potsdam
  • Senator a.D. Christoph Ahlhaus – Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft e.V. (BVMW)
  • Christina Diem-Puello – Präsidentin des Verbandes der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (VdU)
  • Elke Hannack – Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
  • Prof. Dr. Isabell Hensel – Vorsitzende der Arbeitsrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund (djb)
  • Dr. Katharina Herrmann – Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager*innen (BPM)
  • Steffen Kampeter – Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Carmen-Maja Rex – Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP)
  • Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon) – Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht, Universität Bayreuth
  • Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster – Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Inhalt des Abschlussberichts

Insgesamt hatte die Kommission nur wenige Wochen Zeit für die Erstellung des Berichts und tagte daher insgesamt viermal. Basierend auf dem engen Zeitplan fokussiert sich der Bericht der Kommission auf Antworten auf folgende Leitfragen:

  • Leitfragen zum Transparenzinstrument „Berichtspflicht“: Wie kann die Berichtspflicht nach Art. 9 ETRL bürokratiearm und für Arbeitgeber nutzbringend in deutsches Recht umgesetzt werden? Wie kann zugleich sichergestellt werden, dass Daten der Entgelttransparenzberichte aussagekräftig und vergleichbar sind? Wie können das Abhilfeverfahren nach Art. 9 Abs. 10 ETRL und die Gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10 ETRL bürokratiearm, praxistauglich und passgenau innerhalb der Strukturen des deutschen Arbeitsrechts umgesetzt werden?
  • Leitfrage zum Transparenzinstrument „Auskunftsanspruch“: Wie kann der Auskunftsanspruch nach Art. 7 ETRL bürokratiearm in deutsches Recht umgesetzt werden?
  • Leitfragen zur Unterstützung von Arbeitgebern, insbesondere von KMU, durch Digitalisierung: Wie kann Digitalisierung konkret zu einer bürokratiearmen Umsetzung, insbesondere von Berichtspflicht und Auskunftsanspruch beitragen? Wie können vor allem Kosten für KMU reduziert werden? Welche (digitalen) Unterstützungsinstrumente sollte die Bundesregierung Arbeitgebern zur Erfüllung von Art. 11 ETRL zur Verfügung stellen, unter anderem zur Ermittlung gleicher und gleichwertiger Arbeit? Welche (digitalen) Angebote sollte diesbezüglich die Moni-
    toringstelle bereitstellen, um den Aufwand für die Berichtspflicht zu reduzieren?

Download: Der insgesamt 89-seitige Abschlussbericht kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Nächste Schritte

Das BMBFSFJ hat mitgeteilt, den Abschlussbericht nun zu prüfen. Der Referentenentwurf wird wahrscheinlich zeitnah veröffentlicht werden; dann können alle interessierten Kreise hierzu ihre Stellungnahmen einreichen. Das offizielle Gesetzgebungsverfahren soll zu Beginn des Jahres 2026 eingeleitet werden – wie üblich mit dem Kabinettsbeschluss.

 

2025-11-13 PolitikMonitor ETRL_U 2025