Update 21. Oktober 2025:
Mittlerweile liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum LkSG-Änderungsentwurf auch als offizielle Drucksache vor:
Beitrag 17. Oktober 2025:
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf „zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ genommen.
Er bestätigte die Empfehlungen des Wirtschaftsausschuss. Zu deren Bedeutung hatte ich bereits HIER ausgeführt.
Die Stellungnahme liegt noch nicht als finales Dokument vor. Inhaltlich wird sie wie folgt lauten:
- Der Bundesrat begrüßt die Aussetzung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sieht aber zugleich weitere Entlastungsmöglichkeiten, die vollständig ausgeschöpft werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken.
- Der Bundesrat fordert, sicherzustellen, dass EU-Regelungen eins zu eins umgesetzt werden. Der in Artikel 2 der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) geregelte Geltungsbereich soll deshalb für das LkSG übernommen und § 1 LkSG entsprechend angepasst werden.
- In der CSDDD wird ein stärkerer Fokus auf eine risikobasierte Priorisierung gesetzt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, den risikobasierten Ansatz im LkSG auszubauen. Dadurch könnten künftig Risikoanalysen für Zulieferer mit Sitz in einem Land mit hohen Standards, einem wirksam garantierten Grundrechtsschutzsystem und einem Rechtsdurchsetzungssystem spürbar erleichtert und unnötige Bürokratie verhindert werden.
Im nächsten Schritt wird nun die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zu dieser Stellungnahme erarbeiten und voraussichtlich am 19. Oktober 2025 beschließen. Beide Dokumente gehen anschließend dem Bundestag zur Kenntnis zu.


