Nicht mehr nur inkludiert in anderen Posts, sondern ganz klar fokussiert:
Ein politischer Prozess/Mechanismus & eine Erklärung.
„Bei Dir sieht immer alles so leicht aus“ schrieb mir kürzlich eine befreundete Lobbyistin in Bezug auf meine Posts zu Prozessen im politischen Berlin.
Anlass für mich, die Konzepte für meine Workshops zu erweitern (bald gibt’s mehr Infos dazu!) und ein Konzept für einen 1:1-Crash-Kurs zu entwickeln, und auch, diese neue Rubrik einzuführen.
Heutiges Thema: Kleine Anfragen
💡 Sie sind eines der wichtigsten Tools für die Oppositionsfraktionen, der Bundesregierung zu einzelnen Themen auf den Zahn zu fühlen.
💡 Fraktionen – nicht einzelne MdB – können solche Kleinen Anfragen – an die Bundesregierung stellen und darin „Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche“ (§ 104 GO BT) verlangen.
💡 Der thematische Bereich muss tatsächlich klar eingegrenzt sein – sonst meldet sich die Bundestagsverwaltung bei den Fragestellern und bittet um Präzisierung. Die Fragen müssen sich auch eindeutig auf diesen thematischen Bereich fokussieren.
💡 Optimalerweise sollte eine Kleine Anfrage auch nicht mehr als ca. 20-25 Fragen umfassen. Denn: Die Bundesregierung hat nur 14 Tage Zeit für die Beantwortung einer solchen Frage. Im Einvernehmen mit den Fragestellern kann diese Frist auch verlängert werden. Dies geschieht u. a. dann, wenn die Fragen umfangreichere Antwort-Arbeit erfordern.
💡 Wichtig: Die Anfragen – auch ihre Überschriften – dürfen keine unsachlichen Feststellungen und Wertungen enthalten! Wenn man in Fahrt ist, fällt dies tatsächlich manchmal aus der Opposition heraus schwer, wie ich am eigenen Leib mehrfach erfahren habe…
💡 Man darf aber eine kurze Begründung den Fragen voranstellen. Sachlich ins Thema einzuleiten bietet auch die Möglichkeit, die politische Meinung gleich mit zu verpacken. Hier ist Kreativität und Formulierungsstärke gefragt.
Und wird dieses Fragerecht von der aktuellen Opposition genutzt?
Klares JA! Und zwar sehr intensiv.
Bis heute sind in der 21. Wahlperiode 710 solche Kleinen Anfragen an die Bundesregierung gestellt worden – über das ganze politische Themenspektrum verteilt.
So verteilen sich diese 710 Kleinen Anfragen – die alle (!) von den Bundesministerien entsprechend ihrer thematischen Zuordnungen beantwortet werden – auf die drei Oppositionsfraktionen:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 114 Kleine Anfragen
- Fraktion Die Linke: 160 Kleine Anfragen
- Fraktion der AfD: 436 Kleine Anfragen
Bei diesen Zahlen komme ich ins Grübeln: Geht es den Fragestellern wirklich immer um die Antworten (denn diese müssen in den Fraktionen ja auch zu politischen Positionen weiterverarbeitet werden) oder eher darum, die Bundesministerien zu beschäftigen oder gar „lahmzulegen“…?

