UPDATE LkSG: 4.1 Mio EUR Entlastung für die Wirtschaft durch den RefE zur Änderung des LkSG

Das BMAS veröffentlicht heute seine Vorschläge, wie möglichst schnell die Unternehmen beim LkSG entlastet werden solle.

Hier geht es zum Referentenentwurf.

Wie man am Bearbeitungsstand des veröffentlichten Dokuments erkennen kann, schlummert er schon länger in ministerialen Schubladen.

Und verschickt wurde der Entwurf heute an die Verbände.

Stellungnahmefrist? HEUTE DIENSTSCHLUSS.

Inhalt des Referentenentwurfs:

„Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt. Darüber hinaus gelten die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst fort. Der Verstoß gegen diese Pflichten wird allerdings nur bei schweren Verstößen sanktioniert.“ (RefE-Vorblatt)

‼️ Bitte beachten: das soll nur eine Übergangslösung sein, bis das Umsetzungsgesetz zur CSDDD-Richtlinie inkl. Stop-the-clock-Richtlinie kommt:

„Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen. In der Übergangszeit wird das LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen.“ (https://lnkd.in/eNigqQ3c)

❗️Zudem wird das BAFA weiterhin aktiv bleiben:

„Das BAFA wird weiterhin im Sinne des § 14 Absatz 1 LkSG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen kontrollieren.“ (RefE-Gesetzesfolgen / Erfüllungsaufwand für die Verwaltung)