Traditionell ist immer im Herbst nach der Sommerpause Haushaltswoche im Bundestag. Dann wird der Bundeshaushalt für das Folgejahr eingebracht und in den dann folgenden Wochen beraten, geändert und dann – nach der Bereinigungssitzung – auch beschlossen. Für gewöhnlich rechtzeitig bevor das betroffene Jahr – beim Unternehmen würde man sagen Geschäftsjahr – losgeht.
Nun, für 2025 lief alles anders. Die alte Regierung – die Ampel – zerbrach faktisch an haushaltärischen Fragen. Die beim Bruch der Ampel-Koalition laufenden Beratungen konnten nicht abgeschlossen werden. Der Bund hat bis heute keinen ordentlich beschlossenen Haushalt. Seit 1. Januar 2025 gilt die sog. vorläufige Haushaltsführung.
Jetzt soll es aber endlich so weit sein. Der Haushaltsentwurf aus dem BMF wird diese Woche in den Bundestag eingebracht. Dafür braucht die Regierung die ganze Sitzungswoche. Und das ist auch richtig so.
Denn es wird über ganz viele Zahlen gesprochen. So sieht der Bundeshaushalt 2025 aus: 3.431 Seiten Zahlenwerk werden im Bundestag beraten und diskutiert werden. Sie sind aufgeteilt in sog. Einzelpläne. Davon gibt es dieses Jahr 25:
- Einzelplan Bundeskanzleramt
- 15 Einzelpläne der Bundesministerien (nicht den Einzelplan für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung suchen! Die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten sind noch nicht in den Einzelplänen abgebildet. Das betrifft auch andere Teile, die von einem „alten“ Haus in ein „neues“ gewandert sind)
- Einzelplan Bundespräsident
- Einzelplan Bundestag
- Einzelplan Bundesrat
- Einzelplan Bundesverfassungsgericht
- Einzelplan Bundesrechnungshof
- Einzelplan Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Einzelplan des Unabhängigen Kontrollrats
- Einzelplan der Bundesschuld
- Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung
Und das passiert jetzt mit diesem Zahlenkonvolut:
Los geht es bereits am Dienstag (Haushaltswochen haben vier Plenarsitzungen statt der üblichen drei) mit der sog. Einbringungsrede des Bundesfinanzministers. Er hat 45 Minuten Zeit, den gesamten Entwurf in seinen Grundzügen sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024-2028 den Bundestagsabgeordneten zu erläutern. Im Anschluss an diese Einbringungsrede gibt es die sog. Allgemeine Finanzdebatte, in der sowohl die Einzelpläne des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofs, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung als auch der Gesetzentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 debattiert werden.
Für die Debatten der Einzeletats der einzelnen Bundesministerien gibt es jeweils anderthalb Stunden Plenar-TOP. Diese nutzen die Minister:innen und zuständigen Abgeordneten der Fraktionen nicht nur zur Erörterung des Haushalts, sondern auch zu einem grundsätzlichen thematischen Austausch zum jeweiligen Ressort.
In der sog. Generaldebatte (Mittwoch) geht es formell um den Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Dennoch ist es eine grundsätzliche Aussprache zur Politik der Bundesregierung. Für diese Debatte sind deswegen auch vier Stunden angesetzt. Neben dem Bundeskanzler sind ergreifen traditionell auch die Spitzen der Fraktionen das Wort.
Und dann sind die Einzeletats dran:
Dienstag, 8. Juli
- Einbringungsrede
- Allgemeine Finanzdebatte
- Wirtschaft & Energie
- Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Verkehr
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Mittwoch, 9. Juli
- Generaldebatte
- Auswärtiges Amt
- Verteidigung
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Donnerstag, 10. Juli
- Inneres
- Justiz und Verbraucherschutz
- Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Digitales und Staatsmodernisierung
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Gesundheit
Freitag, 11. Juli
- Arbeit und Soziales
- Schlussrunde
Die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen
Nach der Haushaltswoche im Plenum werden alle Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Den Hut hat dabei der Haushaltsausschuss auf. Die dortigen Abgeordneten (42 MdB aller Fraktionen) erhalten dann von den Fachausschüssen sog. gutachterliche Stellungnahmen zu den Einzelplänen „ihrer“ jeweiligen Bundesministerien.
Während der parlamentarischen Sommerpause wird der Haushaltsausschuss in mehreren Sitzungen die Einzelpläne beraten und auch am 25. August eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2025 und zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität durchführen. Diese Beratungen des Haushaltsausschusses sollen dann am 2./4. September abgeschlossen werden. Seine Änderungsvorschläge legt der Haushaltsausschuss dem Plenum dann in Form von Beschlussempfehlungen (zu den Einzelplänen bzw. Gesetzentwürfen) vor.
Damit auch alles wirklich stimmig ist und sämtliche Streitfragen geklärt sind, kommt der Haushaltsausschuss am 4. September zur Bereinigungssitzung zusammen. Nach dieser kann es noch eine weitere Beschlussempfehlung geben, die wiederum Änderungsvorschläge aus den anderen Einzel-Beschlussempfehlungen nochmals ändert. Hier heißt es: höchste Konzentration!
Abschluss und Beschlussfassung im Plenum
Dann liegt der Ball wieder bei allen Abgeordneten im Plenum. Sie müssen in der Haushaltswoche vom 14.-18. September abstimmen über: die ursprünglichen Entwürfe der Gesetze bzw. Einzelpläne in den Fassungen der verschiedenen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses. Daneben gibt es üblicherweise noch weitere Änderungs- und Entschließungsanträge von Fraktionen. Die Debattenstruktur ist vergleichbar der Haushaltswoche der Einbringung. D.h. es gibt erneut eine Generaldebatte. Planmäßig steht der Bundeshaushalt 2025 dann am 18. September 2025 nach der Dritten Lesung im Bundestag und der erfolgten Abstimmungen fest. Gute drei Monate, bevor das Haushaltsjahr vorbei ist…
Und damit den Abgeordneten nicht langweilig wird, geht es in der dann folgenden Sitzungswoche – mit etwas Verspätung – in die nächste Haushaltswoche: die zum Bundeshaushalt 2026. So schaffen sie es fast wieder „in time“ zu sein.

