Bundestag & Bundesrat
In Bundestag und Bundesrat fanden keine Sitzungen statt, es wurde “nur” intern gearbeitet.
Im Bundestag wurde die Sitzungswoche in der kommenden Woche vorbereitet – dieses Mal die Woche zum Bundeshaushalt 2025. Zum Terminausblick am Montag mehr in diesem Blog.
Bundesregierung
Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli mit mehreren Themen befasst. Hier berichte ich zu zwei ausgewählten Gesetzentwürfen, die auf den Weg gebracht wurden und die Relevanz für betroffene Branchen und Unternehmen haben (können):
Das „LuKIFG“
Hinter dieser fast spielerisch klingenden Abkürzung verbirgt sich das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ oder auch: Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen.
Noch vor der Neukonstituierung des neuen Bundestages hatte der alte Bundestag mit den neuen Art. 143 h unseres Grundgesetzes die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die heutige Bundesregierung vergangene Woche den Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. EURO für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz auf den Weg bringen konnte.
In Absatz 2 dieses Art. 143 h GG ist geregelt, dass den Ländern aus diesem Vermögen 100 Mrd. EURO für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen.
Mit dem LuKIFG sollen nun die Einzelheiten hierzu geregelt werden:
- Wie werden die 100 Mrd EURO auf die Länder verteilt?
- Für welche Infrastrukturbereiche gibt es wieviel Geld?
- Wie sieht der Zeitraum für die Inanspruchnahme der Gelder aus?
- Wie müssen die Länder über die Verwendung der Mittel und die Sicherstellung der „zweckentsprechenden Mittelverwendung“ Bericht erstatten?
Zwei Lösungsvorschläge der Bundesregierung seien bereits verraten:
- Die Mittelverteilung erfolgt in Anlehnung an den Königssteiner Schlüssel.
Exkurs: Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung von Mitteln für die Länder bei bundesweiten Finanzierungen. Erfunden und erstmalig zum Einsatz kam er bereits 1949 zur Verteilung von Geldern von Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten. Er kommt mittlerweile nicht nur bei Geldmitteln zum Einsatz, sondern z.B. auch bei der Verteilung von Geflüchteten und Asylbewerbern. Er wird jährlich von der Wissenschaftskonferenz auf Grundlage der Steuereinnahmen und der Einwohnerzahl der Länder neu berechnet. Ja, es gibt an ihm Kritik, aber noch hat niemand einen „besseren“ Schlüssel entwickelt.
Nach dem Gesetzentwurf ist Anteilsspitzenreiter NRW mit 21 % und den kleinsten Anteil erhält Bremen mit 0,9 %.
- Die Mittel sind für investive Zwecke zu verwenden. Die Entscheidung über die investive Verwendung der Mittel in den vorgesehenen Infrastrukturbereichen obliegt im Wesentlichen den Ländern.
Darüber hinaus will die Bundesregierung den Ländern die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme deutlich erweitern. Im LuKIFG soll nun geregelt werden, wie die Kreditmittel im grundgesetzlich geregelten strukturellen Verschuldensspielraum von 0,35 Prozent des BIP jeweils auf die Bundesländer verteilt werden sollen.
Relevanz für Unternehmen:
Unternehmen sind zwar insofern nicht direkt betroffen als keine Pflichten für sie aus dem Gesetzentwurf resultieren.
Allerdings lohnt sich nicht nur die Kenntnis über die geplanten Förderzeiträume (§ 4 LuKIFG) und Fördervoraussetzungen (§ 3 LuKIFG), sondern auch über die Förderbereiche:
Die Mittel werden für Sachinvestitionen der Träger von Einrichtungen insbesondere folgender Infrastrukturbereiche bereitgestellt, sofern sie der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen:
1. Bevölkerungsschutz,
2. Verkehrsinfrastruktur,
3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,
4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,
5. Bildungsinfrastruktur,
6. Betreuungsinfrastruktur,
7. Wissenschaftsinfrastruktur,
8. Forschung und Entwicklung und
9. Digitalisierung.
Die Förderung erfolgt trägerneutral.
Hier können Sie den gesamten Gesetzentwurf herunterladen:
Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) – oder auch: Lachgasverbot
Distickstoffmonoxid – im allgemeinen Sprachgebrauch bekannt als Lachgas – soll im Vertrieb eingeschränkt werden. Hintergrund ist, dass der Missbrauch von
- Lachgas
- Gamma-Butyrolacton (GBL)
- 1,4-Butandiol (BDO)
künftig eingedämmt, möglichst verhindert werden soll. Letztere beiden Stoffe sind im allgemeinen Sprachgebrauch als „K.O.“-Tropfen bekannt.
Die Bundesregierung – initiiert von Bundesgesundheitsministerin Warken und Sucht- und Drogenbeauftragter Streeck – möchte mit der Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs v.a. Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken schützen.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Verbot der Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche
- Verbot des Verkaufs von Lachgas über Versandhandel und Automaten
- Einschränkung des Handels und Vertriebs von K.O.-Tropfen
Diese Regelungen betreffen v.a. Hersteller und Händler.
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass von den Verboten ausgenommen sind und bleiben „die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt„.
Koalitionsausschuss
Die Erwartungen waren extrem hoch an die Verhandler im Koalitionsausschuss. Schließlich droht(e) ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu platzen: Die Senkung der Stromsteuer für jede Bürgerin, jeden Bürger und jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche.
Die Tage davor wurde ein innenpolitisches Erdbeben ausgelöst, als klar wurde, dass die tatsächliche Senkung der Stromsteuer nun doch nicht alle im positiven Sinne treffen würden.
Also verhandelte man, suchte nach Geldtöpfen (lehnte die des Verhandlungspartners jeweils ab) und wälzte auch andere Ideen, wie z. B. die Absenkung ab dem 1.1.2027 bei offener Finanzierungsfrage (dann zu lösen bis dahin vom Bundesfinanzminister, was der natürlich nicht wollte) oder Ausnahmen der Schuldenregel (wollten CDU/CSU nicht). Im Ergebnis fand man im Koalitionsausschuss aber keine Lösung – trotz der Rekordschulden muss Sparen gelernt sein!
Was bedeutet das nun? Der bisherige Plan wird weiterverfolgt – Entlastung v.a. für die sog. energieintensiven Industrien. Finanzierungsideen sind weiterhin herzlich willkommen. Wer also welche hat….
Da das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses nicht veröffentlicht wurde, stelle auch ich es nicht hier ein. Wer nähere Infos sucht, schreibt mir gern eine kurze Mail, dann helfe ich gern.


