Gestern richteten sich alle Augen von Presse und weiteren Medien bei der Kabinettssitzung auf den beschlossenen Haushaltsentwurf 2025, die Eckpunkte für den Haushalt 2026 und das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Alles sehr wichtige und zentrale Themen, zu denen man hier nähere Infos finden kann:
- Bundeshaushalt 2025: Fragen und Antworten
- Investitionsoffensive: Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Ich möchte das Augenmerk aber auf einen anderen Gesetzentwurf richten, der mit sehr wenig medialem Wiederhall gestern auch vom Bundeskabinett beschlossen wurde und der ein weiterer Beitragsversuch der Bundespolitik zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darstellt: den
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Der Gesetzentwurf stammt federführend aus dem Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium war auch beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf wird die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien (RED III) umgesetzt. Diese sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am EU-Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Nach dem BMU sind v.a. folgende Regelungen im Gesetzentwurf zentral:
- Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können).
- Möglichkeit, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet.
- Ab dem 21. November 2025 sind alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen.
- Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.
DAs BMWK weist zudem darauf hin, dass Genehmigungserleichterungen in bereits ausgewiesenen Windenergiegebieten (sog. Bestandsgebieten) vorgesehen sind. Dadurch werde eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 auslaufen.
Nächste Schritte
Auch hier wird ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Die Bundesregierung beschloss daher den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Somit können diese den Gesetzentwurf als eigenen in den Bundestag einbringen und direkt in die Beratungen im Deutschen Bundestag eintreten – ohne Beteiligung des Bundesrates und seiner Ausschüsse in einer ersten Beratungsrunde.
Update (25.6.)
Die Koalitionsfraktionen haben heute den textidentischen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er soll kurzfristig übermorgen – also am Freitag, 27.6. – in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend den Ausschüssen überwiesen werden.

