Update CSRD & CSDDD

In seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 bezog der Bundesrat Stellung zum Omnibus der EU-Kommission zur CSRD und CSDDD.

Vorangegangen war dieser Stellungnahme eine Diskussion des Omnibus-Vorschlags in 7 Ausschüssen des Bundesrates:

  • der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
  • der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS),
  • der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV),
  • der Finanzausschuss (Fz),
  • der Rechtsausschuss (R),
  • der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U)
  • der Wirtschaftsausschuss (Wi)

Diese legten auf 18 Seiten insgesamt 60 verschiedene Empfehlungen vor für eine Positionierung des Bundesrates in diesem Brüsseler Verfahren. Und diese 60 Empfehlungen wurden dann weitgehend einzeln im Bundesratsplenum abgestimmt. So sieht das dann aus:

Foto: Screenshot bundesrat.de-Mediathek

Die notwendige Mehrheit erreichten von den 60 Empfehlungen schlussendlich 24. Diese sind nun in der offiziellen Stellungnahme des Bundesrates enthalten.

Darin äußert sich der Bundesrat nicht nur allgemein zur Verschlankung der Berichtspflichten, sondern setzt sich unter anderem auch mit folgenden Themen auseinander:

  • Der Bundesrat setzt sich für eine stärkere Kohärenz europäischer Vorschriften ein sowie für die Schaffung bürokratiearmer Lösungen, wie zum Beispiel Siegel und Gütezeichen für Unternehmen, die auf freiwilliger Basis belastbare und vergleichbare Angaben zum Schutz von Menschen- und Klimarechten in ihrer Wertschöpfungskette machen.
  • Der Bundesrat erachtet die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weder im derzeitigen Umfang noch in der Detailtiefe und Komplexität der bestehenden ESRS für Unternehmen aller Größenklassen als sachgerecht oder praktikabel. Bundesrat fordert, die Anzahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte signifikant zu reduzieren und die Anforderungen an die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und praxisgerecht anzupassen.
  • Angesichts der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erstreckt der Bundesrat seine Forderung nach Interoperabilität der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben mit internationalen Berichtsstandards ausdrücklich auch auf die per Delegiertem Rechtsakt zu erlassenden freiwilligen Berichtsstandards.
  • In mehreren Punkten befasst sich der Bundesrat mit Besonderheiten für KMU sowie der freiwilligen Berichtserstattung.
  • Der Bundesrat hält es für dringend geboten, dass die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene darauf hinwirkt, dass die in der CSDDD vorgesehenen Sorgfaltspflichten rechtlich eindeutig auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) begrenzt werden. Die Einbeziehung indirekter Partner soll ausschließlich bei dokumentierten Hinweisen auf konkrete Risiken erfolgen dürfen.
  • Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass der Anhang der CSDDD überarbeitet und auf klar definierte, überprüfbare und justiziable Menschenrechts- und Umweltstandards beschränkt wird.
  • Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich zugunsten eines Level-Playing-Fields für möglichst einheitliche europäische Vorgaben zur Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie einzusetzen und diese nicht den jeweiligen Mitgliedstaaten zu überlassen.
  • Der Bundesrat drückt sein Bedauern darüber aus, dass in dem vorgelegten Richtlinienvorschlag wichtige bürokratische Erleichterungen der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) nicht enthalten sind.

 

Die Stellungnahme des Bundesrates im Wortlaut gibt es hier: