Wie und wann konstituieren sich die Ausschüsse im Bundestag?

Nächste Woche ist die erste reguläre Sitzungswoche des Deutschen Bundestages seit dem Regierungswechsel. Nun geht es also auch im Bundestag endlich „richtig“ los.

Aber womit? Noch liegt keine Tagesordnung vor, heute findet im Bundestag eine Gedenkstunde anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges statt.

Dennoch gibt es schon einige Bundestagsdrucksachen aus den vergangenen Wochen, die auf eine Diskussion im Plenum bzw. die Beratung in den Ausschüssen warten.

Und damit kommen wir zum Thema des Tages: Die Ausschusskonstituierungen

Noch haben sich die Ausschüsse nicht konstituiert. Das liegt daran, dass sie stets ein Spiegelbild zu den Bundesministerien sind. Und diese stehen seit Dienstag abend – seit dem Organisationserlaß des Bundeskanzlers (Regierungswechsel & Reorganisationen) – fest.

Das bedeutet für die nächsten Schritte im Bundestag:
📍 Festlegung welche Ausschüsse es geben wird und wie deren konkrete Zuständigkeiten sind
📍 Die Fraktionen selbst benennen ihre Mitglieder der einzelnen Ausschüssen sowie deren Stellvertreter. Ziel ist es nach der Geschäftsordnung des BT, dass jeder MdB mindestens einem Ausschuss angehören soll.
📍 Die Verteilung der Ausschussvorsitze geht nach Proporz der Fraktionen. Größere Fraktionen bekommen in der Anzahl mehr Vorsitze als kleinere Fraktionen. Und das unabhängig, ob es sich um eine Regierungsfraktion oder Oppositionsfraktion handelt. Und traditionell stellt die größte Oppositionsfraktion den/die Vorsitzende(n) des Haushaltsausschusses – im Fall des derzeitigen Bundestags wäre dies die AfD.
📍 Die Ausschüsse bestimmen dann ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat (werden gewählt).