Zweites Update: Warum es so lange dauert bis zum zweitem Wahlgang.
💡 Den Wahlvorschlag für den zweiten Wahlgang müssen ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Fraktion, die ein solches Viertel repräsentiert, in den Bundestag „einbringen“.
✔️ Dies werden aller Voraussicht nach die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gemeinsam machen.
💡 Dieser Wahlvorschlag ist formal eine sog. Vorlage im Bundestag, sie bekommt eine offizielle Drucksachennummer und wird an alle Abgeordneten verteilt.
✔️ darum kümmert sich die Bundestagsverwaltung – das geht erfahrungsgemäß auch sehr schnell, wenn nötig. Ja, digital können sie dort (schon)!
💡 Nach der Geschäftsordnung des Bundestages darf aber über solche Vorlagen erst ab dem dritten Tag nach der Verteilung beraten bzw. abgestimmt werden.
❌ damit könnte ein zweiter Wahlgang heute nicht durchgeführt werden.
💡 Zum Glück gibt es in den parlamentarischen Prozessen diverse Fristverkürzungs- und -verzichtsmöglichkeiten. u.a. eine, nach der man auch von der sog. Verteilfrist abweichen kann. Dafür bedarf es aber einer 2/3-Mehrheit der MdB (wie bei einer Verfassungsänderung – wir erinnern uns, dass diese im neuen Bundestag schwierig zu erreichen ist und deswegen der alte Bundestag noch über die Milliardenpakete entschieden hat).
‼️ Hierzu laufen seit der Sitzungsunterbrechung unter Hochdruck die Gespräche zwischen den demokratischen Fraktionen.
‼️ Aktuell sieht es so aus, als würden Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke diesen Weg mitgehen und so den Weg freimachen für den zweiten Wahlgang. Aller Voraussicht nach gegen 15.00 Uhr.
Stay tuned – und Einschalten nicht vergessen: https://www.bundestag.de/
Foto: Judith C. Nikolay

